"Sie lehnen sich zurück, wir machen die Arbeit!"

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1 Geltung der Bedingungen 

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Supreme Trading GmbH (im Folgenden „Supreme“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die
    Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  2. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn Supreme sie schriftlich bestätigt. Bei Verwendung der gekauften Waren (Equipment) sind Schutzrechte Dritter zu beachten; diese sind vom Verkauf ausgeschlossen. 

2 Angebot und Vertragsschluss 

  1. Die Angebote von Supreme sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für Supreme nur verbindlich, soweit Supreme sie schriftlich bestätigt hat oder Ihnen durch Lieferungen nachkommt.
  2. Die Verkaufsangestellten von Supreme sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. 

3 Umfang der Lieferungen 

  1. Für den Umfang der Lieferungen ist die Auftragsbestätigung von Supreme maßgebend. Solange sich der Käufer mit der Begleichung einer Verbindlichkeit, auch aus früheren Geschäftsabschlüssen, in Rückstand befindet, ist Supreme zur Leistungsverweigerung berechtigt.
  2. Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
  3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Supreme die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrungen, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von Supreme oder deren Unterlieferanten eintreten, hat Supreme auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Supreme, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrage zurück zu treten. Sonstige Ansprüche, insbesondere solche aus Schadensersatz, bestehen nicht. 
  4. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrage zurück zu treten. Verlängert sich die Lieferzeit und wird Supreme von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich Supreme nur berufen, wenn sie den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
  5. Sofern Supreme die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1,5% für jede vollendete Woche 2es Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit von Supreme. 

4 Preis und Gefahrenübergang 

  1. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, verstehen sich die Preise ab Supreme-Lager (hierzu gehören auch von Supreme benutzte Fremdlager) ohne Verpackung und ohne Mehrwertsteuer.
  2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die transportausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager in vorbezeichnetem Sinne der Supreme verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. 

5 Zahlung 

  1. Die Supreme -Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Zugang der Rechnung fällig und zahlbar rein netto Kasse.
  2. Gerät der Käufer in Verzug, so ist Supreme berechtigt für jeden angefangenen Monat 1% Bearbeitungs- und Verzugskosten zu belasten. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch Supreme bleibt vorbehalten.
  3. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers ist Supreme unbeschadet sonstiger Rechte befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen zu verlangen. Ebenso ist Supreme sodann berechtigt, sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
  4. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt. 

6 Eigentumsvorbehalt 

  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die Supreme aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, werden Supreme die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nach Erhalt mehr als 20% übersteigt.
  2. Die Ware bleibt Eigentum von Supreme. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für Supreme als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-) Eigentum von Supreme durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum von Supreme an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf Supreme übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum von Supreme unentgeltlich. Ware, an der Supreme (Mit) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. 
  3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändung oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshal- ber im vollen Umfang an Supreme ab. Supreme ermächtigt den Käufer widerruflich, die an Supreme abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. 
  4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum von Supreme hinweisen und Supreme unverzüglich benachrichtigen, damit Supreme ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die Supreme in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, so haftet hierfür der Käufer.
  5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist Supreme berechtigt, vom Vertrage zurück zu treten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. 

7 Gewährleistung 

  1. Neue Ware wird frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert. Die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich nach Empfang zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel hat der Käufer Supreme unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen, schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Lieferung als genehmigt, es sei denn, dass es sich um versteckte Mängel handelt. Gleiches gilt bei der Feststellung von Fehlmengen.
  3. Der Verkauf von gebrauchten Waren erfolgt in der Beschaffenheit, wie sie besichtigt bzw. hätte besichtigt werden können. Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels sind unabhängig vom Zeitpunkt seines Auftre- tens bei gebrauchten Waren ausgeschlossen.  Supreme übernimmt keine Garantien.
  4. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Ware von Supreme einen Mangel aufweist, verlangt Supreme nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten, dass
    a) die mangelhafte Ware zur Reparatur und anschließende Rücksendung an Supreme übersandt wird;
    b) der Käufer die mangelhafte Ware bereit hält und ein Servicetechniker der Supreme zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.
  5. Falls der Käufer verlangt, dass Nachbesserungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann Supreme diesem Verlangen entsprechen, wobei ausgetauschte Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen von Supreme zu bezahlen sind.
  6. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
  7. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
  8. Ansprüche wegen Mängel gegen Supreme stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. 

8 Haftung 

  1. Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet  Supreme für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatz- ansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von Supreme garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.
  3. Die Haftungsbeschränkungsausschlüsse in Absätzen 1. und 2. gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerk- male, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  4. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. 

9 Obliegenheiten des Käufers 

  1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird die Ware unverzollt verkauft. Der Käufer versichert und gewährleistet, dass er über die Ware nur derart verfügt, dass Zoll, EUSt und/oder sonstige Abgaben nicht anfallen. Er hält Supreme von allen diesbezüglichen Abgaben der Zoll- und sonstigen Behörden frei.  

 

10 Sonstige Vereinbarungen und Gerichtsstand

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Supreme und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Soweit der Kaufmann juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen ist, ist Pinneberg ausschließlich der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.